Die Samtgemeinde Fürstenau gibt bekannt

Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Samtgemeinde Fürstenau sowie ihrer Mitgliedsgemeinden Berge, Bippen und Stadt Fürstenau, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, werden hier veröffentlicht.

Informationen über Sitzungen der Ausschüsse und Räte in der Samtgemeinde Fürstenau finden Sie hier...

Bekanntmachungen der Samtgemeinde Fürstenau

Bekanntmachungen
Eintrag: 27.03.2023
Austrag: 03.05.2023


Der Landkreis Osnabrück hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan im Entwurf aufgestellt.

Gemäß des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) für die Aufstellung desLandschaftsrahmenplanes des Landkreises Osnabrück durchzuführen gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 1 NUVPG.

Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wird ein Umweltbericht erstellt. Nach §§ 41 und 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der aktuell gültigen Fassung hat eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfolgen. Dies erfolgt nach den Vorschriften der §§ 18 Abs. 1 und 19 UVPG i.V. mit § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 bis 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Der Umweltbericht, sowie der Textteil und alle Karten des Landschaftsrahmenplans liegen im Zeitraum vom 03. April 2023 bis zum 03. Mai 2023 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück aus.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6 des Landkreises Osnabrück erfolgt am 31.03.2023.

Die entsprechenden Unterlagen befinden sich in folgender Cloud: https://nc.lkos.de/index.php/s/NGrC2BmJsTBG6HY

Die Bekanntmachung finden Sie hier!




Bekanntmachungen
Die Samtgemeinde Fürstenau verpachtet für die Dauer der Badesaison 2023 (ca. Anfang Mai bis Mitte September) den K I O S K im Freibad Bippen.


Falls  Sie Interesse daran haben, den Kiosk zu betreiben, melden Sie sich gerne für nähere Angaben bei der Samtgemeinde Fürstenau, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau, unter der Rufnummer 05901 932060 – Frau Söhnchen oder unter der Emailadresse soehnchen@fuerstenau.de.

Der Samtgemeindebürgermeister




Bekanntmachungen
Eintrag: 16.11.2022
Austrag: 31.03.2023





Bekanntmachungen der Gemeinde Bippen