Der Landkreis Osnabrück hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan im Entwurf aufgestellt.
Gemäß des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) für die Aufstellung desLandschaftsrahmenplanes des Landkreises Osnabrück durchzuführen gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 1 NUVPG.
Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wird ein Umweltbericht erstellt. Nach §§ 41 und 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der aktuell gültigen Fassung hat eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfolgen. Dies erfolgt nach den Vorschriften der §§ 18 Abs. 1 und 19 UVPG i.V. mit § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 bis 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Der Umweltbericht, sowie der Textteil und alle Karten des Landschaftsrahmenplans liegen im Zeitraum vom 03. April 2023 bis zum 03. Mai 2023 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück aus.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6 des Landkreises Osnabrück erfolgt am 31.03.2023.
Die entsprechenden Unterlagen befinden sich in folgender Cloud: https://nc.lkos.de/index.php/s/NGrC2BmJsTBG6HY
Die Bekanntmachung finden Sie hier!