Großes Angebot für die Kleinen

Kinderbetreuung wird in der Samtgemeinde Fürstenau großgeschrieben.
Nach dem Gesetz hat jedes Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Der Anspruch richtet sich auf eine mindestens vierstündige Betreuung am Vormittag.
Aus diesem Grunde hat die Kommune, in der das Kind wohnt, für die Bereitstellung eines Kindergartenplatzes zu sorgen. Die Kindergartenbedarfsplanung erstellt der Landkreis Osnabrück in enger Abstimmung mit der Samtgemeinde Fürstenau.
Der Besuch des Kindergartens für Ü3-jährige ist seit dem 01.08.2018, bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden täglich, grundsätzlich kostenfrei. Lediglich das Entgelt für die Mittagsverpflegung und eine Betreuungszeit, die über acht Stunden hinaus geht, wird erhoben.
Die Elternbeiträge für
- die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und
- die Betreuung von Kindern über 3 Jahren mit einer Betreuungszeit ab 8 Stunden täglich
in einer KiTa der Samtgemeinde Fürstenau werden wie folgt festgesetzt.
- Für eine Betreuung in der Kindertagesstätte werden folgende monatliche Elternbeiträge erhoben:
Tägl. Betreuungsstunden | KiTa-Gebühr ab 2025/26 |
4 | 110,00 € |
5 | 137,50 € |
6 | 165,00 € |
7 | 192,50 € |
8 | 220,00 € |
- Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer/eines Sorgeberechtigten eine Kindertagesstätte oder werden in der Kindertagespflege betreut, so ist das jüngste Kind voll entgeltpflichtig. Für das nachfolgend ältere Kind ist das hälftige Entgelt zu zahlen, alle weiteren Kinder sind vom Entgelt bzw. Kostenbeitrag für die Tagespflege nach § 90 Abs. 1 SGB VIII befreit. Sofern jedoch für ein entgeltpflichtiges Kind nach Satz 1 oder 2 eine Befreiung vom Entgelt nach anderen Rechtsvorschriften besteht, sind die Entgelte für das jeweils nachfolgend ältere Kind / die jeweils nachfolgenden älteren Kinder zu entrichten.
- Für die Betreuung in der Randzeit werden je angefangene halbe Stunde 13,75 € erhoben.
Betreuungsplätze in den zehn Kindergärten und Kinderkrippen in der Samtgemeinde Fürstenau sowie den vier Großtagespflegestellen können direkt über das gemeinsame Online-Anmeldeportal angefragt werden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung, dass das Kindergartenjahr von August (analog des Schuljahres) bis zum 31.07. des folgenden Jahres geht.
Für das Betreuungsjahr 2025/26 stehen noch Kindergarten- und Krippenplätze zur Verfügung. Nachmeldungen sind weiterhin über das Online-Anmeldeportal little bird möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Einrichtungen oder an uns.
Ansprechpartner für den Bereich Kindergärten finden Sie hier.
Bippen | ||
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![]() | Waldkindergarten Fürstenau e. V. |
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![]() | Evangelisch-lutherische Kindertagesstätte Bippen |
Berge | ||
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![]() | Katholischer Kindergarten "St. Servatius" Berge |
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![]() | Kindertagesstätte "Leuchtturm" e. V. Berge |
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![]() | Evangelisch-lutherische Kinderkrippe "Sonnenschein" Berge |
Fürstenau | ||
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![]() | Kath. Kindertagesstätte und Familienzentrum "St. Katharina" Fürstenau Franz-Josef-Meurer-Str. 5 49584 Fürstenau Telefon: 05901/958070 www.kath-kita-fuerstenau.de/st-katharina-kita/ |
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![]() | Katholische Kinderkrippe "St. Katharina" Fürstenau Franz-Josef-Meurer-Str. 5 49584 Fürstenau Telefon: 05901/958090 www.kath-kita-fuerstenau.de |
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![]() | Integrative Kindertagesstätte und Familienzentrum "St. Georg" Fürstenau Bahnhofstraße 46c 49584 Fürstenau Telefon: 05901/3732 www.kindertagesstaette-fuerstenau.de |
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![]() | Kinderzentrum Fürstenau Am Gültum 1 49584 Fürstenau Telefon: 05901/5012611 www.hph-bsb.de/hph-angebote/kinder-und-familie/kinderzentrum-fuerstenau.html |
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![]() | Katholischer Kindergarten "St. Bartholomäus" Schwagstorf Schulstraße 4 49584 Fürstenau-Schwagstorf Telefon: 05901/2271 www.kath-kita-fuerstenau.de/st-bartholomäus |