Anzeige der Osterfeuer
Veröffentlicht am:
24.02.2023
Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Organisation, eine Glaubensgemeinschaft oder auch andere, größeren Gemeinschaften im Rahmen der Brauchtumspflege das Osterfeuer ausrichtet und das Feuer als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Die Samtgemeinde Fürstenau bittet die Organisatoren um Anzeige des Osterfeuers.
Ansprechpartner: Frau Freiberger Telefon: 05901/ 93 20 78 E-Mail: freiberger@fuerstenau.de