Ausnahmefälle bei Beantragung von Wahlscheinen

Veröffentlicht am: 25.05.2019
In Ausnahmefällen kann noch bis Sonntag, den 16.06.2019, 15:00 Uhr, für die Landratswahl ein Wahlschein beantragt werden.

Das gilt auch, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.  
Am Freitag, d. 14.06.2019 ab 13.00 Uhr und am Samstag, d. 15.06.2019 melden Sie sich ggfs. bitte unter der Telefonnummer 05901/932015 !
und vereinbaren einen Termin.
Am Sonntag ist das Wahlbüro bei der Samtgemeindeverwaltung, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau, Zimmer 25 oder 26 besetzt.