Baugrundstücke im Baugebiet Kollenpohl in Fürstenau

Veröffentlicht am: 29.09.2023

Baugrundstücke im Baugebiet Kollenpohl in Fürstenau

Die Stadt Fürstenau bietet am nord-westlichen Rand von Fürstenau 12 Baugrundstücke im Baugebiet Kollenpohl zum Verkauf an. Diese Grundstücke sind im folgenden Plan gekennzeichnet.

Lageplan

Die Arbeiten zur Erschließung des 3. Abschnitts des Baugebiets „Kollenpohl“ laufen derzeit. Diese werden voraussichtlich Ende 2023 abgeschlossen sein, so dass potentielle Bauherren voraussichtlich Anfang 2024 mit ihren Bauarbeiten beginnen könnten. Die genauen Vorgaben für die Bebauung der Grundstücke können Sie dem Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“ und seinen Änderungen entnehmen. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen und zwei Wohneinheiten. Bitte beachten Sie auch, dass nach der 4. Änderung des Bebauungsplans sogenannte Schottergärten nicht zulässig und Einfriedungen zur Straßenseite mit heimischen Gehölzhecken mit maximal 0,8 m Höhe vorzunehmen sind.

BPlan Nr. 56,2. Änd

BPlan Nr. 56, 3 Änd

BPlan Nr.56, 4 Änd

Die Größen der städtischen Grundstücke liegen zwischen 559 qm und 1.051 qm. Die Baugrundstücke werden im vermessenen Zustand zu einem Preis von 58,00 €/qm verkauft. Die Erschließungskosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sondern werden gesondert berechnet und erhoben.

Familien wird zur Förderung zum Bau eines Eigenheimes bei Ankauf eines städtischen Grundstücks ein Nachlass auf den Kaufpreis von 1,00 € pro Kind und Quadratmeter Grundstücksfläche gewährt.

Die Stadt Fürstenau verfolgt das Ziel, der Baulandnachfrage insbesondere für die Einwohner der Stadt Fürstenau zu entsprechen und hat daher eine Richtlinie für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken aufgestellt. Entsprechend der Vergabekriterien aus dieser Richtlinie erhalten die Grundstücksbewerber eine Punktzahl anhand derer die Reihenfolge der Vergabe ermittelt wird. Kriterien sind dabei die Familienverhältnisse, der Wohn- oder Arbeitsplatz und eine ehrenamtliche Tätigkeit für die örtliche Gemeinschaft. Die Vergaberichtlinie inklusive der Vergabekriterien ist im Folgenden angefügt.

Vergaberichtlinie

Im Falle des Grundstückserwerbs von der Stadt Fürstenau, ist das Grundstück innerhalb von drei Jahren zu bebauen.

Möchten Sie sich um einen Bauplatz der Stadt Fürstenau bewerben, dann geben Sie bitte bis zum 08.12.2023 den ausgefüllten und mit Unterlagen versehenen Antrag auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks an die Stadt Fürstenau, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau oder info@fuerstenau.de zurück.

Antrag

Zusätzlich stehen im Baugebiet Kollenpohl weitere Bauplätze von Dritten, darunter 22 Plätze von der Kreissparkasse Bersenbrück, zum Verkauf bereit (siehe o. g. Grundstücksplan). Sollten Sie Interesse an einem dieser Baugrundstücke haben, nehmen Sie gern Kontakt mit Frau Söhnchen unter der Tel. 05901-932060 oder per E-Mail unter soehnchen@fuerstenau.de auf. Die Eigentümerdaten werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt bzw. Ihre Daten an den Eigentümer weitergeben.