"Fürstenau-Gutschein" der Werbegemeinschaft Fürstenau

Veröffentlicht am: 02.03.2022
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Ein Gutschein, einlösbar in dutzenden Geschäften und bei zahlreichen Dienstleistern -Was nach einer guten Geschenkidee für den Partner, die Tante oder einen anderen lieben Menschen klingt, kann sich noch attraktiver anhören, wenn man sich vorstellte, dieses Geschenk Monat für Monat vom eigenen Chef zu bekommen. Zusätzlich zum normalen Gehalt und absolut steuerfrei. In Fürstenau ist das bereits für einige Arbeitnehmer Realität. Denn der neue „Fürstenau-Gutschein“, ins Leben gerufen von der Werbegemeinschaft Fürstenau, ist in nahezu allen Mitgliedsbetrieben einlösbar.

Und er ist eben nicht nur in ausgewählten Verkaufsstellen für jedermann als Geschenkgutschein für Geburtstage, Jubiläen oder Hochzeitstage erhältlich, sondern die Werbegemeinschaft hat diesen Gutschein speziell mit dem Gedanken entwickelt, dass Arbeitgeber ihn in Form der sogenannten „bargeldlosen Sachzuwendung“ an ihre Mitarbeiter ausgeben können. Für diese, auch unter dem Begriff „geldwerter Vorteil“ bekannte Möglichkeit den Angestellten einen monatlichen Bonus zu Gute kommen zu lassen, bietet der Gesetzgeber Arbeitgebern attraktive Absatzmöglichkeiten. Für den Arbeitnehmer gilt außerdem, dass der Gutschein auch frei von sozialversicherungsrechlichen Abzügen ist, sodass er den Gutscheinwert tatsächlich eins zu eins, ohne jedwede Abzüge, bekommt. Der so Beschenkte kann sich entweder alle paar Wochen eine Kleinigkeit gönnen, oder die Gutscheine sammeln und so auf eine größere Anschaffung sparen.

„Wir stärken unsere lokalen Unternehmen mit diesem neuen Angebot gleich in doppelter Weise“, erklärt der Vorsitzende der Werbegemeinschaft Hajo Fritze. „Zum Einen bietet der Gutschein eine außergewöhnliche und attraktive Möglichkeit zur Nutzung der bargeldlosen Sachzuwendung und auf der anderen Seite bindet er die Kaufkraft vor Ort. Es ist schön zu sehen, dass der Fürstenau-Gutschein vom Start weg von Unternehmen und Privatleuten gleichermaßen gut angenommen wurde.“, so Fritze weiter. Auf der Homepage der Werbegemeinschaft (www.fuerstenau-erleben.de) sind alle Informationen zusammengefasst.

Den Fürstenau-Gutschein im freien Handel erhält man derzeit im Malerfachgeschäft Fritze, Große Straße 4.

Interessierte Arbeitgeber melden sich bitte direkt beim Vorstand der Werbegemeinschaft.