Geldbuße bis zu 5.000 Euro

Veröffentlicht am: 23.07.2018
Waldbrandschutzverordnung gilt im Landkreis Osnabrück!

Grillen im Wald und Befahren der Wälder mit Autos verboten

Wegen der extremen Wetterlage gilt ab sofort im Landkreis Osnabrück die Waldbrandschutzverordnung der Stufe 1.

Dabei ist es verboten:

  1. In Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.
     
  2. Außerdem ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon zu grillen sowie Grillanzünder und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Das Grillen ist auch auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen verboten.
     
  3. Wälder, Moore und Heidegebiete dürfen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden und es ist verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abzustellen. Ausgenomen sind Fahrzeuge zur Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.

Jeder Verstoß gegen diese Verordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.