Wohngeld
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Thediek, H. | 05901/9320-37 | 05901/9320-12 | ||
Kleinkarhoff, J. | 05901/9320-39 | 05901/9320-12 | ||
Hövermann, M. | 05901/9320-67 | 05901/9320-12 |
Wohngeld (Lasten- und Mietzuschuss) wird nur auf Antrag gewährt:
a) Wohnungseigentümer können einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen
b) Mieter können einen Antrag auf Mietzuschuss stellen
Die Gewährung des Wohngeldes ist abhängig von der Familiengröße, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der Haus- bzw. Mietbelastung.
Formloser Antrag auf Wohngeld zur Fristwahrung
Hauptantrag:
Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
Weitere Formulare:
Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
Mietbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
Notwendige Unterlagen:
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Unterkunftskosten
- Vermögensnachweise
Unverbindllich können Sie mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat Ihr vorraussichliches Wohngeld berechnen lassen.