Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges



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Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". 
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk
am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. 
Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichenschilder

Bearbeitungsgebühren:

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200