Führungszeugnis
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Feldker, B. | 05901/9320-21 | 05901/9320-14 | ||
Grothaus, K. | 05901/9320-23 | 05901/9320-14 | ||
Felthaus, L. | 05901/9320-22 | 05901/9320-14 | ||
Kodde, C. | 05901/9320-21 | 05901/9320-12 |
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob über eine Person Einträge einer rechtskräftigen Verurteilung beim Bundeszentralregister in Bonn vorliegen. Beantragen kann ein Führungszeugnis, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die häufigst beantragten sind
- das Führungszeugnis für private Zwecke
- das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Wir sind zuständig für das Ausfüllen des Antrages und die Antragsannahme. Anschließend reichen wir Ihren Antrag zur weiteren Bearbeitung an das Bundeszentralregister in Bonn. Dieses sendet das Führungszeugnis "für private Zwecke" an ihre Adresse und das Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" an die entsprechende Behörde.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- bei erweitertem Führungszeugnis: Bescheinigung vom Arbeitgeber, von der Schule etc.
Wenn Sie sich den Gang zu uns sparen möchten, haben Sie alternativ die Möglichkeit, mit einem elektronischen Personalausweis und einem passenden Kartenlesegerät das Führungszeugnis auf der Website des Bundesamtes für Justiz online zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Flyer.
Bearbeitungsgebühren:
13,00 €