Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Fürstenau - 4. Stufe

Veröffentlicht am: 15.03.2024
Eintrag: 18.03.2024
Austrag: 15.04.2024


Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes - 4. Stufe zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

In der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung erfolgt für die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau die Überarbeitung des Lärmaktionsplans. Hierbei wurde auf Basis des in der EU neu eingeführten einheitlichen Berechnungsverfahrens im Jahr 2022 für alle Hauptverkehrsstraßen eine aktualisierte Lärmaktionsplanung durchgeführt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes - 4. Stufe liegt in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024 im Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Fürstenau, Obergeschoss Westflügel, Zimmer 61, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau, während der Dienstzeiten sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 05901 932061) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Im Zeitraum der Offenlegung sind die ausliegenden Unterlagen zusätzlich über www.fuerstenau.de unter Bekanntmachungen zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan - 4. Stufe unberücksichtigt bleiben.