Winterdienst



Ansprechpartner:

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Email VCard Name Telefon Fax
05901/9320-64 05901/9320-12

Für den Winterdienst ist der Bauhof der Samtgemeinde Fürstenau zuständig.
Die Materialbeschaffung erfolgt durch uns.

Darüber hinaus weisen wir gemäß der u. a. Rechtsgrundlagen auf die Streupflicht von Straßenanliegern bei Schnee und Eis hin.

Rechtsgrundlagen:
Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau
Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Fürstenau

Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200







 
Was muss ich mitbringen?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )