Soziale Leistungen



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Es gibt vier verschiedene Arten der sozialen Leistungen:


1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Diese Leistung kann Personen gewährt werden, die
- das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- dauerhaft erwerbsunfähig nach rentenrechtlichen Bestimmungen sind.

2. Hilfe zum Lebensunterhalt
Sie wird Personen gewährt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln noch mit Hilfe anderer Personen und nicht aus anderen Leistungen (z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bestreiten können.
Zum notwendigen Lebensunterhalt zählen u. a.:
- Ernährung, Bekleidung, Unterkunft, Heizung, Hausrat und andere Bedürfnisse des täglichen Lebens

3. Hilfe in besonderen Lebenslagen
Sie wird Personen gewährt, die in einer besonderen Lebenssituation wie Pflegebedürftigkeit oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Entscheidend ist hierbei, dass dem Hilfesuchenden aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Aufbringung der Mittel nicht möglich ist.

4. Einmalige Beihilfe
Einmalige Beihilfe wird Personen gewährt, die ihren Bedarf für eine einmalige Leistung (z. B. Erstausstattung für Hausrat, Bekleidung, mehrtägige Klassenfahrten) nicht aus eigener Kraft bestreiten können.



Mitzubringende Unterlagen:
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Unterkunftskosten
- Sonstige Nachweise
- Vermögensnachweise


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200