Jagdschein
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Feldker, B. | 05901/9320-21 | 05901/9320-14 | ||
Grothaus, K. | 05901/9320-23 | 05901/9320-14 | ||
Felthaus, L. | 05901/9320-22 | 05901/9320-14 | ||
Kodde, C. | 05901/9320-21 | 05901/9320-12 |
Der Jagdschein berechtigt zur Ausübung des Jagdrechts, d. h. auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Im Rahmen des Projektes "Landkreis vor Ort" sind wir zuständig für die Erteilung eines Jagdscheines.
Mitzubringende Unterlagen:
Ersterteilung:
- Versicherungsbestätigung (Jagdhaftpflicht)
- Zeugnis über die Jägerprüfung
- Lichtbild
Verlängerung (5 x ist eine Verlängerung möglich):
- Jagdschein
- Versicherungsbestätigung
Neuerteilung:
- Alter Jagdschein
- Versicherungsbestätigung
- Zeugnis über die Jägerprüfung
- Lichtbild
Hinweis: Bitte achten Sie bei der Beantragung eines Dreijahresjagdscheines darauf, dass Ihre Versicherungsbestätigung für die Zeitdauer des Jagdscheines gültig ist.
Bearbeitungsgebühren:
30,00 € - Tagesjagdschein (14 Tage gültig)
90,00 € - Jahresjagdschein
220,00 € - Dreijahresjagdschein
Die Gebühren müssen bei Beantragung in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.