Abmeldung
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Feldker, B. | 05901/9320-21 | 05901/9320-14 | ||
Grothaus, K. | 05901/9320-23 | 05901/9320-14 | ||
Felthaus, L. | 05901/9320-22 | 05901/9320-14 | ||
Kodde, C. | 05901/9320-21 | 05901/9320-12 |
Sofern Sie innerhalb von Deutschland umziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich.
Ziehen Sie von Deutschland in ein anderes Land, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Mitzubringende Unterlagen:
Personalausweis/Kinderreisepass und wenn vorhanden: Reisepass
Leistungsbeschreibung
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein
Statuswechsel
notwendig.
Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesEine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.