Abmeldung



Ansprechpartner:

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05901/9320-21 05901/9320-14
05901/9320-23 05901/9320-14
05901/9320-22 05901/9320-14
05901/9320-21 05901/9320-12

Sofern Sie innerhalb von Deutschland umziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich.

Ziehen Sie von Deutschland in ein anderes Land, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.

Mitzubringende Unterlagen:
Personalausweis/Kinderreisepass und wenn vorhanden: Reisepass

Leistungsbeschreibung
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200