Anmeldung



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Innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuzug müssen Sie sich persönlich durch Unterzeichnung des Anmeldescheines in unserem Fachbereich anmelden. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis/Kinderreisepass und, sofern vorhanden, ebenfalls Ihren Reisepass mit, so dass wir Ihren neuen Wohnsitz eintragen können. Gleichzeitig ist die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.

Eine Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes erfolgt durch eine Rückmeldeverfahren. Aus diesem Grunde ist eine Abmeldung bei Ihrem bisherigen Wohnsitz nicht mehr erforderlich.

Mitzubringende Unterlagen: 
Personalausweis/Kinderreisepass und wenn vorhanden: Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung

Leistungsbeschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200