Bürgerentscheid Briefabstimmung nach dem 23.02.2024

Veröffentlicht am: 23.02.2024
In Ausnahmefällen kann noch bis Sonntag, d. 25.02.2024, 15:00 Uhr, für den Bürgerentscheid ein Abstimmungsschein
beantragt werden.


Das gilt auch, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum im Abstimmungslokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Bei Nichtzugang des Abstimmungsscheins kann bis Samstag, d. 24.02.2024, 12:00 Uhr, ein Ersatzschein ausgestellt werden.

Am Samstag, d. 24.02.2024 melden Sie sich ggfs. bitte unter der Telefonnummer 05901/93200 und vereinbaren einen Termin.

Am Abstimmungssonntag ist die Abstimmungsleitung bei der Samtgemeindeverwaltung, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau, Zimmer 25 oder 26 besetzt.

Ihre Abstimmungsleitung