Informationen zur Lärmaktionsplanung 4. Runde

Veröffentlicht am: 05.10.2023

Informationen zur Lärmaktionsplanung 4. Runde

Durch das GAA Hildesheim wurden die strategischen Lärmkarten für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr erarbeitet.

Dazu wurden die Basisdaten (Gelände, Straßen, Gebäude, Einwohner, Lärmschutzeinrichtungen, Ampeln) für die neue Runde der Lärmkartierung erhoben und vorbereitet und daraus ein Berechnungsmodell generiert.

Zwischenzeitlich wurden alle geprüften Daten in das Berechnungsmodell integriert und allen lärmkartierten Gemeinden in Form von Lärmkarten für die nachfolgende Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt.

Die aktuellen Lärmkarten der 4. Runde stehen aber auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung:

LDEN

LNight

In der Folge ist nun von der Samtgemeinde Fürstenau bis zum 18.07.2024 der Lärmaktionsplan zu überarbeiten. Hierzu hat die Samtgemeinde ein Fachbüro mit der Erstellung des Lärmaktionsplans beauftragt.

Für Lärmaktionsmaßnahmen an den Straßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. Für die lärmkartierte Bundesstraße ist dies die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Eine Verpflichtung auf Umsetzung von Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist sieht das BImSchG nicht vor.

Angaben zur Anzahl der Betroffenen:


(Quelle: ZUS LLGS, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim)