Umsetzung e-Rechnung (elektronische Rechnung)

Veröffentlicht am: 16.04.2020
Gemäß § 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) sind die Kommunen verpflichtet elektronische Rechnungen von Auftragnehmern empfangen zu können.

Die Verpflichtung zum Rechnungsempfang gilt für alle Rechnungen, die einem festgelegten einheitlichen Standard des Datenaustauschs entsprechen. Der Standard wird als XRechnung bezeichnet.

Als Unternehmerin und Unternehmer können Sie Ihre Rechnungen an die Samtgemeinde bzw. den Mitgliedsgemeinden ab sofort elektronisch einreichen. Bitte verwenden Sie dafür die E-Mailadresse: e-rechnung@fuerstenau.de