Freibad




Bei uns erhalten Sie während der Freibadsaison die Familiensaisonkarten und vergünstigte Eintrittskarten (z. B. Sozialhilfeempfänger). Weitere Informationen über die Freibäder können Sie auf unserer Homepage beim Unterpunkt Freibäder abrufen.

Rechtsgrundlagen:
Gebührenordnung für die Benutzung der Freibäder in Bippen und Fürstenau
Haus- und Badeordnung für die Benutzung der Freibäder in Bippen und Fürstenau


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200