Melderegister-Auskunft - Widerspruch



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Grundsätzlich stehen alle Daten einer Person unter Datenschutz. Ausgenommen hiervon sind die Grunddaten einer Person, d. h. Vorname, Nachname, Doktorgrad und die aktuelle Adresse. Diese Daten können verschiedenen Personen und Einrichtungen von der Kommune zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise im Rahmen einer Melderegister-Auskunft .

Sofern Sie mit der Weitergabe Ihrer Grunddaten nicht einverstanden sind, besteht für Sie die Möglichkeit, schriftlich zu widersprechen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

Wenn Sie widersprochen haben, trägt die jeweilige Meldebehörde, bei der Sie mit Ihrem Wohnsitz gemeldet sind, eine Übermittlungsperre ein. Haben Sie mehrere Wohnungen und wollen eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen, müssen Sie bei allen Kommunen, in denen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung widersprechen.


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200