Gewerbesteuer



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Zuständig für die Veranlagung der Gewerbesteuer für die Gemeinden Berge und der Stadt Fürstenau ist Frau Lempp und für die Gemeinde Bippen Frau Rack.
Frau Rack bearbeitet die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass dieser Steuer.

Die in den Haushaltssatzungen der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau festgesetzten Steuersätze für die Realsteuern betragen in

Berge
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 360 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B): 360 v. H.
Gewerbesteuer : 360 v. H.

Bippen
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 360 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B): 360 v. H.
Gewerbesteuer : 360 v. H.

Fürstenau
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 360 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B): 360 v. H.
Gewerbesteuer : 360 v. H.

Rechtsgrundlagen:
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Samtgemeinde Fürstenau
I. Änderungssatzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Samtgemeinde Fürstenau


Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt
I. Änderungssatzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Fürstenau


Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Berge
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Bippen


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200