Eheurkunde
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
VCard | Name Schröer, W. | Telefon 05901/9320-24 | Fax 05901/9320-12 |
Die Eheurkunde ist ein Nachweis über die Eheschließung, die Auflösung der Ehe und sonstige personenstandsrechtliche Änderungen.
Bei der Eheurkunde handelt es sich wie auch bei der der Geburts- und der Sterbeurkunde um eine so genannte Personenstandsurkunde, deren Ausstellung grundsätzlich das Standesamt vornimmt, bei dem der jeweilige Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Tod) beurkundet wurde.
Mitzubringende Unterlagen:
Familienstammbuch; Ausweisdokument
(Das Familienstammbuch ist ein im Familienbesitz befindliches Buch. Dieses Buch beinhaltet alle personenstandsrechtlichen Daten - außer Scheidung).
Die Eheurkunde können Sie hier online beantragen.
Leistungsbeschreibung
Ausstellen einer Eheurkunde
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Eheurkunde beantragenDabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ausstellen einer Eheurkunde
Eheurkunde beantragen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Was sollte ich noch wissen?
Eheurkunde beantragen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
weiterführende Links
Bearbeitungsgebühren:
15 €
Welche Gebühren fallen an?
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(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Abgabe:
15,00 € EUR
Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt 15 Euro.
Wird der Erteilung mehrerer Exemplare einer Eheurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Wird der Erteilung mehrerer Exemplare einer Eheurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
zuständiges Amt:
Anträge / Formulare
Ausstellen einer Eheurkunde
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Diverse (kommunalabhängig)
Eheurkunde beantragenOnlineverfahren möglich
Schriftform erforderlich
Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig
Schriftform erforderlich
Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig
Rechtsgrundlage
Ausstellen einer Eheurkunde
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Eheurkunde beantragen
Rechtsbehelf
Eheurkunde beantragen
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Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Was muss ich mitbringen?
Ausstellen einer EheurkundeEheurkunde beantragen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
- Nachweis des rechtlichen Interesses
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.