Eheurkunde



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Die Eheurkunde ist ein Nachweis über die Eheschließung, die Auflösung der Ehe und sonstige personenstandsrechtliche Änderungen.

Bei der Eheurkunde handelt es sich wie auch bei der der Geburts- und der Sterbeurkunde um eine so genannte Personenstandsurkunde, deren Ausstellung grundsätzlich das Standesamt vornimmt, bei dem der jeweilige Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Tod) beurkundet wurde.

Mitzubringende Unterlagen:
Familienstammbuch; Ausweisdokument
(Das Familienstammbuch ist ein im Familienbesitz befindliches Buch. Dieses Buch beinhaltet alle personenstandsrechtlichen Daten - außer Scheidung).

Die Eheurkunde können Sie hier online beantragen.

Leistungsbeschreibung
Ausstellen einer Eheurkunde
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Eheurkunde beantragen
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Ausstellen einer Eheurkunde
Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Eheurkunde beantragen
Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bearbeitungsgebühren:

15 €


Welche Gebühren fallen an?
Ausstellen einer Eheurkunde
Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Abgabe: 15,00 € EUR
Eheurkunde beantragen
Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt 15 Euro.
Wird der Erteilung mehrerer Exemplare einer Eheurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200


Anträge / Formulare
Ausstellen einer Eheurkunde
Diverse (kommunalabhängig)
Eheurkunde beantragen
Onlineverfahren möglich
Schriftform erforderlich
Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





 
Was muss ich mitbringen?
Ausstellen einer Eheurkunde
  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
  • Nachweis des rechtlichen Interesses
Eheurkunde beantragen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )