Fundsachen



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Haben Sie etwas gefunden oder verloren? Wir nehmen die Fundsache gerne entgegen oder sind Ihnen bei der Suche gerne behilflich.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die meisten Fundsachen erst nach mehreren Tagen oder sogar Wochen bei uns abgegeben werden. Ergibt sich aus der gefundenen Sache ein Hinweis auf einen möglichen Eigentümer, z. B. durch einen Ausweis, erhält dieser umgehend eine Information von uns. Bei der Abholung ist es erforderlich, dass Sie den gesuchten Gegenstand möglichst genau beschreiben und präzise Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes machen können. Darüber hinaus wäre es von Vorteil, wenn Sie geeignete Nachweise, z. B. Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Kaufvertrag, vorlegen können.

Bei Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Kann innerhalb dieser Zeit kein Eigentümer ermittelt werden oder wird die Fundsache nicht abgeholt, so wird der Finder von uns schriftlich benachrichtigt. Er hat dann die Möglichkeit, gegen eine geringe Gebühr die Fundsache zu erhalten.

Andernfalls wird die Samtgemeinde Fürstenau Eigentümerin der Fundsache und versteigert diese.

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere 
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200





Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )



 
Was muss ich mitbringen?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )